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Allgemeine Geschäftsbedingungen

SaaS-Software Viaplano

§ 1    Geltungsbereich

(1)    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Viaplano GmbH, Tich 5a, 48231 Beelen (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und dem Kunden über Leistungen im Rahmen der Bereitstellung der Software „Viaplano“ (nachfolgend „Software“ genannt).
(2)    Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern i. S. v. § 13 BGB. Der Kunde erklärt mit seiner Vertragsannahme, dass er kein Verbraucher ist.
(3)    Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
(4)    Diese AGB gelten für alle künftigen Vertragsverhältnisse mit dem Kunden, auch wenn sie später nicht erneut ausdrücklich einbezogen werden.


§ 2    Vertragsgegenstand und Leistungen

(1)    Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der Software zum Abruf über das Internet (Software-as-a-Service). Sie ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter www.viaplano.de erreichbar.  
(2)    Die Software dient der Erstellung von Einsatzplänen für Mitarbeiter per Drag-and-drop, egal ob für Baustellen, Projekte oder andere Einsatzorte. Die flexible Planung kann jederzeit an neue Bedingungen angepasst werden, und alle Teammitglieder haben Einblick in die Planung. Eine darüber hinausgehende Funktionsbeschreibung kann unter https://viaplano.de abgerufen werden.
(3)    Der Anbieter stellt die Software dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages und auf Grundlage dieser AGB zur Nutzung bereit. Die Nutzung der Software wird dem Kunden nach seiner Registrierung ermöglicht. Der Kunde erhält anschließend ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software.


§ 3    Vertragsschluss, Vertragstext, Korrekturmöglichkeiten und Vertragssprache

(1)    Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde seine Daten im Bestellprozess eingegeben hat und den Button, der den Bestellprozess abschließt, anklickt. Der Kunde erhält anschließend unverzüglich eine Vertragsbestätigung per E-Mail.
(2)    Der Vertragstext wird durch den Anbieter nach dem Vertragsschluss gespeichert und ist dem Kunden danach nicht mehr zugänglich.
(3)    Seine Eingaben kann der Kunde jederzeit vor Abschluss des Registrierungsprozesses überprüfen und Eingabefehler erkennen. Falls erforderlich, können die im Browser vorhandenen Funktionen genutzt werden, um die Darstellung der Eingaben zu vergrößern. Die Eingaben können mit Hilfe der im Bestellprozess vorgesehenen Korrekturhilfen und neuer Eingaben mittels Maus und Tastatur korrigiert werden. Den Bestellprozess kann der Kunde jederzeit vor dessen Abschluss durch Schließen des Browsers abbrechen.
(4)    Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen sind Deutsch und Englisch.


§ 4    Unterauftragnehmer

Der Anbieter darf sich zur Bereitstellung der Software der Unterstützung Dritter bedienen („Unterauftragnehmer“). Für Handlungen eines Unterauftragnehmers haftet der Anbieter wie für eigenes Handeln.


§ 5    Support und Verfügbarkeit

(1)    Der Anbieter – bzw. ein im Einzelfall von ihm beauftragter Unterauftragnehmer – bietet für Kunden für Anfragen zu Funktionen der Software einen Support-Service. Anfragen können über die auf der unter https://viaplano.de abrufbaren Webseite angegebenen Kontaktdaten gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
(2)    Der Anbieter gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Software von mindestens 95 % im Jahresdurchschnitt am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.
(3)    Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Geplante Wartungszeiten gelten als Zeiten der Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und ohne Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Software durchgeführt. Soweit sich Beeinträchtigungen nicht vermeiden lassen, wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig hierüber informieren. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit ebenfalls außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum maßgeblich.
(4)    Der Kunde hat etwaige Störungen unverzüglich zu melden. Die Entgegennahme einer Störungsmeldung und Arbeiten an der Störungsbehebung sind Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage am Sitz des Anbieters) zwischen 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).
(5)    Störungsmeldungen, die außerhalb der Servicezeiten eingehen, werden ab dem darauffolgenden Werktag bearbeitet.


§ 6    Pflichten des Kunden

(1)    Der Kunde hat seine Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(2)    Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung und Nutzung der Software wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese Angaben jeweils auf dem aktuellen Stand zu halten.
(3)    Der Kunde wird seine Zugangsdaten nicht Dritten überlassen und die Software nicht unterlizenzieren oder sonst ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters weitergeben. Auch das Führen von „Gemeinschaftskonten“ (Shared Accounts) mit Dritten ist untersagt.
(4)    Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen. Die Pflichten des Anbieters aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag bleiben unberührt.
(5)    Der Kunde ist verpflichtet, bei Nutzung der Software keine Daten anzugeben, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(6)    Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte hochzuladen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Marken- und andere gewerbliche Schutzrechte, Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Recht am eigenen Bild) verletzen.
(7)    Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die vom Kunden eingestellten Inhalte und behält sich vor, vertragswidrige Inhalte zu löschen oder bei schuldhaften und schwerwiegenden Verstößen den Zugriff auf die Software dauerhaft oder vorübergehend zu sperren. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und ihm soweit möglich eine Frist zur Beseitigung setzen.
(8)    Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht an den von ihm eingestellten Inhalten ein. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Inhalte zu bearbeiten. Das Nutzungsrecht berechtigt den Anbieter, die Inhalte für die Bereitstellung seiner Software zu nutzen.  


§ 7    Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die in Zusammenhang mit einer von ihm zu vertretenen vertragswidrigen Nutzung der Software erhoben werden, auf erstes Anfordern hin frei. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die dem Anbieter durch die angemessene Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.


§ 8    Haftung

(1)    Der Anbieter haftet unbeschränkt:
-    bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
-    im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
-    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
-    für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf ("Kardinalpflicht"), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;
-    nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2)    Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(3)    Der Anbieter haftet nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB), soweit kein Fall des Abs. 1 gegeben ist.
(4)    Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.


§ 9    Zahlungsbedingungen

(1)    Die Höhe der Vergütung und der Abrechnungszeitraum ergeben sich jeweils aus der Beschreibung des vor Vertragsschluss vom Kunden ausgewählten Leistungspakets.
(2)    Der Kunde kann jederzeit weitere Leistungspakete hinzubuchen oder gebuchte Pakete abbestellen.
(3)    Die vereinbarte Vergütung wird jeweils zum Beginn des vereinbarten Abrechnungszeitraumes im Voraus fällig. Soweit nicht anders vereinbart, werden im laufenden Vertrag hinzugebuchte oder abbestellte Leistungspakete anteilig für den Abrechnungszeitraum berücksichtigt und entsprechend vom Anbieter abgerechnet.
(4)    Der Anbieter stellt Kunden Rechnungen ausschließlich elektronisch per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse zur Verfügung. Der Kunde kommt spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung mit der Zahlung in Verzug.
(5)    Soweit nicht anders gekennzeichnet, verstehen sich alle Preise brutto inkl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer.


§ 10    Laufzeit und Kündigung

(1)    Die vereinbarte feste Vertragslaufzeit (Mindestlaufzeit) ergibt sich jeweils aus der Beschreibung des vor Vertragsschluss vom Kunden ausgewählten Leistungspakets und entspricht – soweit nicht anders vereinbart – der Abrechnungsperiode.
(2)    Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um den Zeitraum, der der Mindestlaufzeit entspricht, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wurde.
(3)    Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§ 11    Testphase

(1)    Falls eine Testphase vereinbart wurde, kann der Kunde die Software für die vereinbarte Zeit (Testzeitraum) und im vereinbarten Umfang kostenlos nutzen. Die Testphase kann von jedem Kunden nur einmal in Anspruch genommen werden.
(2)    Der Kunde wird rechtzeitig vor Ablauf der Testphase zur Eingabe von Zahlungsdaten aufgefordert, für den Fall, dass er die Software auch darüber hinaus nutzen möchte. Soll zum Ende der Testphase in den regulären und kostenpflichten Vertrag übergegangen werden, müssen diese Daten eingetragen werden. Es gelten dann die vor Vertragsschluss vereinbarte Mindestlaufzeit, der vereinbarte Abrechnungszeitraum sowie die vereinbarte Vergütung ab Ende des Testzeitraums.
(3)    Trägt der Kunde nach entsprechender Aufforderung keine Zahlungsdaten ein, endet der Testzeitraum, ohne dass ein kostenpflichtiger Vertrag beginnt. Damit endet für den Kunden auch der Zugang zu der Software.


§ 12    Datenschutz

Es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag des Anbieters, der unter https://2024.viaplano.de/avv abgerufen werden kann.


§ 13    Änderungsvorbehalt

(1)    Der Anbieter ist berechtigt, die AGB während der Laufzeit des Vertrages zu ändern.  Änderungen werden nur aus triftigen Gründen durchgeführt, insbesondere aufgrund von Änderungen der Rechtslage.
(2)    Der Anbieter stellt dem Kunden die geänderten AGB in Textform zur Verfügung und weist auf die Änderungen besonders hin. Zugleich räumt der Anbieter dem Kunden eine angemessene Frist für die Erklärung ein, ob er die geänderten AGB für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, gelten die geänderten AGB als vereinbart. Der Anbieter wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung der AGB innerhalb der Frist, so ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Fristablauf außerordentlich zu kündigen.

§ 14    Preisanpassungen

Der Anbieter ist berechtigt, die mit dem Kunden vereinbarten Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, anzupassen. Entsprechend der Kostenentwicklung nach oben oder unten wird der Anbieter die Preise entsprechend senken oder ggf. erhöhen. Für die Preisberechnung maßgeblich sind beispielsweise Kosten für Betrieb und Pflege der IT Infrastruktur, Personalkosten, Vertriebs- und Marketingkosten sowie Finanzierungskosten, Steuern und sonstige Abgaben. Der Anbieter wird eine Preiserhöhung z.B. dann erwägen, wenn die Kostenentwicklung zu einer Erhöhung der Gesamtkosten für die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen führt. Er wird den Kunden rechtzeitig über geplante Preisanpassungen informieren. Preisanpassungen werden frühestens für den nächsten Abrechnungszeitraum wirksam. Das ordentliche Kündigungsrecht des Kunden bleibt unberührt.


§ 15    Sonstiges

(1)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2)    Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Anbieters statthaft.
(3)    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart.
(4)    Sollten einzelne Regelungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrags nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht hätten. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.